Klinikheld (Schweiz) GmbH ist Inhaber der Betriebsbewilligung nach Art. 2 und 12 Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungen zwischen Klinikheld (Schweiz) GmbH und dem Auftraggeber / Arbeitgeber. Sie gelten auch für Einzelaufträge, sofern für diese keine schriftlich festgehaltenen Regelungen vereinbart wurden, die von diesen AGBs abweichen.
Die Klinikheld (Schweiz) GmbH verpflichtet sich, Kandidaten / Kandidatinnen, welche sie dem Arbeitgeber / Auftraggeber empfiehlt, sorgfältig auf Eignung für die offene Stelle zu prüfen und notwendige persönliche Gespräche zu führen, bevor sie ein komplettes Dossier (Beschreiben der Kandidat*In, Lebenslauf, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) an den Auftraggeber / Arbeitgeber sendet.
Die Klinikheld (Schweiz) GmbH gewährleistet eine fachgerechte, getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen.
Klinikheld (Schweiz) GmbH vermittelt Kandidaten für eine direkte Festanstellung. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber ist ein Erfolgshonorar fällig. Der Anspruch von Klinikheld (Schweiz) GmbH auf ein Vermittlungshonorar wird durch den Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages / Anstellungsverfügung zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages / der Anstellungsverfügung mit dem von Klinikheld (Schweiz) GmbH vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung anzuzeigen.
Das zu bezahlende Honorar wird auf Basis des ersten Bruttojahressalärs (inkl. 13. Monatslohn) der Kandidatin oder des Kandidaten berechnet.
Dabei berechnen wir das Honorar bei einem Arbeitspensum von 100% unabhängig von Teilzeit-Pensen.
Der Honoraranspruch besteht, sobald ein von Klinikheld (Schweiz) GmbH vorgeschlagener Kandidat angestellt wird oder der Kunde innert 12 Monate nach der Zustellung des Personaldossiers diesen als Mitarbeiter beschäftigt, sei es in Teilzeit- oder Vollzeitarbeit.
Auf Wunsch übernehmen wir auch Rekrutierungsmandate gegen Verrechnung (individuelle Vereinbarungen)
Bruttojahresgehalt in CHF (ohne Boni)
10% bis 75´000
12% 75’001 – 100’000
15% 101’000 – 130’000
17% 130’001 – 150’000
19% 150’001 – 180’000
20% 180’001 – 200’000
Die Honorarrechnung versteht sich exkl. Mehrwertsteuer und wird von Klinikheld (Schweiz) GmbH zum Zeitpunkt des Erhalts der Anzeige der Vertragsunterzeichnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen erstellt. Die Honorarrechnung deckt sämtliche Leistungen (inkl. Spesen) der Klinikheld (Schweiz) GmbH ab.
Führt die Personalvermittlung nicht zur Ausstellung eines Arbeitsvertrages / einer Anstellungsverfügung an den Bewerber, schuldet der Arbeitgeber, unabhängig von den Gründen, die dazu geführt haben, der Klinikheld (Schweiz) GmbH kein Honorar.
Tritt der Arbeitnehmer die vermittelte Stelle nach Zustellung des Arbeitsvertrags / der Anstellungsverfügung nicht an, zahlt die Klinikheld GmbH das gesamte Erfolgshonorar innert 30 Tagen zurück. Verlässt ein durch die Klinikheld GmbH vermittelter Kandidat innerhalb der Probezeit die Arbeitsstelle wird die Rückvergütung wie folgt geregelt. Im 1 Monat 50%, im 2. Monat 30% und im 3. Monat 15%. Ausgeschlossen davon sind folgende Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die nicht im Einflussbereich der Klinikheld (Schweiz) GmbH liegen: Krankheit, Unfall, Arbeitsplatzabbau, Reorganisation, Übernahme und Fusion sowie wesentliche Änderung der Stellenbeschreibung.
Die von Klinikheld GmbH gemachten Angaben zu einem Kandidaten beruhen auf den ihr durch den Kandidaten selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Klinikheld (Schweiz) GmbH nicht übernehmen.
Die Parteien haften für alle Schäden, die sie der anderen Partei verursachen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft.
Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertrages weiter.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht gegenüber Dritten. Keine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen innerhalb des eigenen Unternehmens oder an beigezogene Dritte, so-fern die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit der Anstellung des Kandidaten bzw. Mit der Ablehnung seines Dossiers / seiner Bewerbung.
Bis zur Ausstellung des Arbeitsvertrags / der Anstellungsverfügung können sich der Arbeitgeber oder die Klinikheld (Schweiz) GmbH jederzeit ohne finanzielle Folgen vom Vertrag zurückziehen.
Hat sich ein durch Klinikheld (Schweiz) GmbH vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt (3 Monate) oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet Klinikheld (Schweiz) GmbH hierüber innerhalb von 5 Arbeitstagen in Kenntnis zu setzten. In diesem Fall erbringt Klinikheld (Schweiz) GmbH keine weitere Leistung bezüglich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann Klinikheld (Schweiz) GmbH jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiter zu arbeiten. Unterrichtet der Auftraggeber Klinikheld (Schweiz) GmbH nicht innerhalb der Frist über frühere und/oder Parallel-Bewerbung des vorgestellten Kandidaten, so haftet er für den Schaden (Aufwand), welcher Klinikheld (Schweiz) GmbH entstanden ist, da Klinikheld (Schweiz) GmbH mangels rechtzeitiger Benachrichtigung weithin tätig gewesen ist.
Wird einem von Klinikheld (Schweiz) GmbH vorgeschlagenen Kandidaten eine abweichende als ursprünglich vereinbarte Stelle / Arbeitsplatz angeboten und kommt ein Arbeitsvertrag zustande, so ist das Honorar trotzdem an Klinikheld (Schweiz) GmbH durch den Auftraggeber / Arbeitgeber geschuldet.
Für jeden Kandidaten, der innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung durch Klinikheld (Schweiz) GmbH beim Auftraggeber / Arbeitgeber eingestellt wird, hat Klinikheld (Schweiz) GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in ihrem Verantwortungsbereich die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzten, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Klinikheld (Schweiz) GmbH und dem Auftraggeber gilt der Ort als vereinbart, an dem die Klinikheld (Schweiz) GmbH ihren Sitz hat.
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